BBP Gewerbegebeit Nord 3. Änderung - Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – 3. Änderung und Erweiterung“ im Ortsteil Münsterhausen;

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Münsterhausen hat in seiner Sitzung vom 10.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord - 3. Änderung und Erweiterung“ beschlossen.

 

Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro glogger architekten partnerschaft mbb, Balzhausen, beauftragt.

 

Der Geltungsbereich soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden und umfasst die Grundstücke der Gemarkung Münsterhausen:

 

Fl.Nr. 3005

Fl.Nr. 2296

Fl.Nr. 2295 Teilfläche

Fl.Nr. 3006 Teilfläche

 

Bei den vorgenannten Flurnummern handelt es sich um die nach der Flurneuordnung zugewiesenen Flurnummern, die derzeit in der amtlichen Flurkarte noch nicht dargestellt sind. 

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich nach der derzeitigen amtlichen Flurkarte folgende Grundstücke der Gemarkung Münsterhausen:

 

Fl.Nr. 2295 Teilfläche

Fl.Nr. 2296

Fl.Nr. 2301 Teilfläche

Fl.Nr. 2320 Teilfläche

Fl.Nr. 2321 Teilfläche

Fl.Nr. 2322 Teilfläche

Fl.Nr. 2323 Teilfläche

Fl.Nr. 2324 Teilfläche

Fl.Nr. 2325 Teilfläche

Fl.Nr. 2305/19 Teilfläche   Hauptstraße

Fl.Nr. 2330/3 Teilfläche     Radweg

BBP Gewerbegebiet Nord 3. Änderung - Bild

Planauszug des Bebauungsplans unmaßstäblich

 

Die Aufstellung des vorliegende Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord – 3. Änderung und Erweiterung“ wird auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, durchgeführt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen des Vorentwurfs (Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht) sind in der Zeit

 

vom 26.05.2025 bis 30.06.2025

 

in das Internet eingestellt und unter www.muensterhausen.de/bauleitplanung-muensterhausen-1 einsehbar.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht) während der o.g. Zeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

 

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung.vgem@thannhausen.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan “Gewerbegebiet Nord – 3. Änderung und Erweiterung" Markt Münsterhausen.

.

Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.

 

 

 

Thannhausen, 13.05.2025, gez. Erwin Haider

1. Bürgermeister

drucken nach oben