Bayerisches Städtebauförderungsprogramm: Leerstand nutzen - Lebensraum schaffen

Das seit 1974 bestehende Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfachen Konditionen vor allem für kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum konzipiert. Es umfasst ausschließlich Landesfinanzhilfen. Gesetzliche Grundlage für die Förderung ist das Bayerische Haushaltsgesetz

Ortsmitte Freystadt

© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

 

Im Bayerischen Programm können alle Arten von Gesamtmaßnahmen (Sanierungs-, Entwicklungs-, Soziale Stadt-, Stadtumbau- und Erhaltungsmaßnahmen) gefördert werden. Es ist damit das vielseitigste Städtebauförderungsprogramm.

 

Eine Besonderheit besteht darin, dass städtebauliche Einzelvorhaben auch ohne Festlegung eines Fördergebiets gefördert werden, wenn mit diesen wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden können. Von dieser Möglichkeit profitieren vor allem Gemeinden mit einem überschaubaren Erneuerungsbedarf.

Die Wohnungssuche ist für viele Menschen eine Herausforderung. Gleichzeitig gibt es in vielen Orten Gebäudeleerstände, die neu genutzt werden können. Mit der Förderinitiative „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ können leerstehende Gebäude im Ortskern saniert werden, um anschließend wieder als Wohnraum für die Bevölkerung zu dienen. Der Freistaat fördert die Gemeinden bei diesen Maßnahmen mit einem Fördersatz in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanz- und strukturschwache Gemeinden erhalten einen Fördersatz von 90 Prozent.

Neben kommunalen Sanierungsmaßnahmen kann auch die Sanierung von leerstehenden Gebäuden in städtebaulichen Erneuerungsgebieten gefördert werden, wenn sich diese in Privateigentum befinden. Private Immobilieneigentümer, die ihr Gebäude sanieren und an interessierte Wohnungssuchende vermieten wollen, wenden sich zur Abstimmung an die jeweilige Gemeinde.

https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderschwerpunkte/wohnen_leerstandnutzen/index.php

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