Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – 3. Änderung und Erweiterung“ im Ortsteil Münsterhausen;
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf
Der Marktgemeinderat des Marktes Münsterhausen hat in seiner Sitzung vom 10.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord - 3. Änderung und Erweiterung“ beschlossen.
Der Geltungsbereich soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden und umfasst die Grundstücke der Gemarkung Münsterhausen:
Fl.Nr. 3005
Fl.Nr. 2296
Fl.Nr. 2295 Teilfläche
Fl.Nr. 3006 Teilfläche
Bei den vorgenannten Flurnummern handelt es sich um die nach der Flurneuordnung zugewiesenen Flurnummern, die derzeit in der amtlichen Flurkarte noch nicht dargestellt sind.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich nach der derzeitigen amtlichen Flurkarte folgende Grundstücke der Gemarkung Münsterhausen:
Fl.Nr. 2295 Teilfläche
Fl.Nr. 2296
Fl.Nr. 2301 Teilfläche
Fl.Nr. 2320 Teilfläche
Fl.Nr. 2321 Teilfläche
Fl.Nr. 2322 Teilfläche
Fl.Nr. 2323 Teilfläche
Fl.Nr. 2324 Teilfläche
Fl.Nr. 2325 Teilfläche
Fl.Nr. 2305/19 Teilfläche Hauptstraße
Fl.Nr. 2330/3 Teilfläche Radweg
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ist ein 2. Entwurf erforderlich, der eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erfordert.
Der Marktgemeinderat des Marktes Münsterhausen hat den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord – 3. Änderung und Erweiterung“ in seiner Sitzung am 14.09.2026 gebilligt.
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord – 3. Änderung und Erweiterung“ wird auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, durchgeführt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen des 2. Entwurfs (Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht, sowie Gutachten) sind in der Zeit
vom 15.10.2026 bis 28.10.2026
im Internet unter www.muensterhausen.de/bauleitplanung-muensterhausen-1 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen während folgender Zeiten öffentlich aus:
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Montag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
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Dienstag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
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Mittwoch |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
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Donnerstag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
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Freitag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
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oder nach Terminabsprache |
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Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung.vgem@thannhausen.de übermittelt werden. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan “Gewerbegebiet Nord – 3. Änderung und Erweiterung" Markt Münsterhausen.
Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Aufgrund der Regelungen des § 4a Abs. 3 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
- Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplans – 2. Entwurf
- Begründung und Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans – 2. Entwurf
- eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Landratsamt Günzburg, Abt. Wasserrecht und Bodenschutz vom 01.12.2025
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 19.11.2025.
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
-
- Aussagen zum Immissionsschutz
- Aussagen zur Hangwasserproblematik
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- des Landratsamt Günzburg, Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde vom 01.12.2025
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.
- Angaben zu artenschutzrechtlichen Betroffenheiten.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.
Thannhausen, 08.10.2026, gez. Erwin Haider, 1. Bürgermeister













