Bebauungsplan „Am Kellerberg I“ - 3. Änderung und Erweiterung;
Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Balzhausen hat in seiner Sitzung am 15.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kellerberg I“ - 3. Änderung und Erweiterung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen das Grundstück Fl.Nr. 720, Gemarkung Balzhausen, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 37/3, 269/1 und 719, Gemarkung Balzhausen und soll als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Allgemeine Ziele und Zweck der Planung
Mit Änderung des ursprünglichen Bebauungsplans „Am Kellerberg I“ beabsichtigt die Gemeinde Balzhausen, überplante, jedoch noch unbebaute Flächen im Sinne der Nachverdichtung optimaler baulich nutzen zu können. Dazu werden die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans überarbeitet. Zudem soll durch die Erweiterung des Geltungsbereichs auf den nördlichen, bisher noch nicht überplanten Teilbereich der Fl.Nr. 720, die künftige bauliche Entwicklung hier städtebaulich geordnet werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Im Aufstellungsbeschluss vom 15.09.2026 wurde bestimmt, dass
- von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
- zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.
- zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.
Der Gemeinderat der Gemeinde Balzhausen hat in der Sitzung am 15.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Am Kellerberg I“ – 3. Änderung und Erweiterung in der Fassung vom 15.09.2026 gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans „Am Kellerberg I“-3. Änderung und Erweiterung – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung samt Anlagen – werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 20.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026
im Internet unter https://www.balzhausen.de/bauleitplanung-balzhausen-1 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen während folgender Zeiten öffentlich aus:
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Montag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
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Dienstag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
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Mittwoch |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
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Donnerstag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
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Freitag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
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oder nach Terminabsprache |
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Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung.vgem@thannhausen.de zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Bebauungsplan „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Geotechnischer Bericht, GTH Consult, Stand: 28.04.2026
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht wird und öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden
Thannhausen, 14.10.2026, gez. Tobias Mayr, 1. Bürgermeister
Anlage zur Bekanntmachung vom 14.10.2026
Lageplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (schwarze Balkenlinie), Darstellung ohne Maßstab











