FNP - Erweiterung Sattelbogen - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf

Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Erweiterung Sattelbogen“

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Balzhausen hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Erweiterung Sattelbogen“ zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst im Wesentlichen die Flurnummern 278, 279, 279/1 und 279/2, Gemarkung Balzhausen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem untenstehenden Lageplan,

FNP - Erweiterung Sattelbogen 2 - Bild

Mit den Planungsleistungen wurde das Ingenieurbüro Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß, beauftragt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.06.2024 sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 16.05.2025 bis 18.06.2025

 

in das Internet eingestellt und unter www.balzhausen.de/bauleitplanung-balzhausen-1 einsehbar.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht während der o.g. Zeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse bauleitplanung.vgem@thannhausen.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Erweiterung Sattelbogen“.

Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevante Informationen zum Bauleitplan sind verfügbar:

  1. Umweltbericht Hans Marz, Dipl. Ing. (FH) Landespflege vom 19.03.2025 (im Folgenden "Umweltbericht")
  1. Bodengutachten Geotechnischer Bericht, Erschließung BG Erweiterung Sattelbogen Balzhausen Flur-Nr. 278,279,279/1 u, 279/2 Gemarkung Balzhausen, IGA Ingenieurgesellschaft Augsburg, Beratende Ingenieure und Geologen, Gubener Straße 11, 86156 Augsburg
  2. Schalltechnische Untersuchung Baugebiet Erweiterung Sattelbogen, ACCON, GmbH, Gewerbering 5 86926 Greifenberg
  3. Stellungnahme Landratsamt Günzburg vom 23.10.2023 (im Folgenden "Stellungnahme LRA")

Schutzgut

Umweltbezogene Information

Wesentliche Inhalte

Boden

Umweltbericht

Der Umgang mit dem Oberboden ist im Bebauungsplan entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu regeln.

Stellungnahme LRA

Keine Altlasten bekannt

Wasser

Umweltbericht

Kein Überschwemmungsgebiet, Niederschlagswasser soll, wenn möglich versickert werden

Bodengutachten

Versickerung von Niederschlagswasser aufgrund der Geologie kritisch

Stellungnahme LRA

Niederschlagswasser soll, wenn möglich versickert werden

Klima/Luft

Klimaschutz

Umweltbericht

Auswirkungen auf das

Kleinklima, Luftaustausch,

 

Landschaftsbild

 

 

 

 

 

Umweltbericht

Durch die gewählte Lage angrenzend an bestehendes Gebiet im Nordwesten und Süden, werden die Grundzüge der bestehenden Siedlungsentwicklung in die Landschaft hinein fortgeführt

Stellungnahme LRA

Aufgrund die in diesem Bereich vorhanden Topographie und der exponierten Lage kommt der landschaftlichen Einbindung sowie der Ein- und Durchgrünung eine besondere Bedeutung zu.

 

Mensch

Umweltbericht

Hinweis auf Lärm- u.

Luftemissionsbelastungen Kellerbergfest

 

ACCON

Aussagen zum Bestand und zum künftigen Lärmschutz

 

Stellungnahme LRA

Hinweis auf Lärm- u.

Luftemissionsbelastungen Kellerbergfest

 

 

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.

 

 

Thannhausen 09.05.2025, gez. Daniel Mayer,1. Bürgermeister

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