Bebauungsplan „Erweiterung Sattelbogen“
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Balzhausen hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung Sattelbogen“ aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen die Flurnummern 278, 279,279/1 und 279/2, Gemarkung Balzhausen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem untenstehenden Lageplan,

Mit den Planungsleistungen wurde das Ingenieurbüro Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß, beauftragt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.06.2024 sowie Gutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 16.05.2025 bis 18.06.2025
in das Internet eingestellt und unter www.balzhausen.de/bauleitplanung-balzhausen-1 einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Satzung, Begründung, Umweltbericht und Gutachten, während der o.g. Zeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse bauleitplanung.vgem@thannhausen.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan „Erweiterung Sattelbogen“.
Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan sind verfügbar:
- Umweltbericht Hans Marz, Dipl. Ing. (FH) Landespflege vom 19.03.2025 (im Folgenden "Umweltbericht")
- Bodengutachten Geotechnischer Bericht, Erschließung BG Erweiterung Sattelbogen Balzhausen Flur-Nr. 278,279,279/1 u, 279/2 Gemarkung Balzhausen, IGA Ingenieurgesellschaft Augsburg, Beratende Ingenieure und Geologen, Gubener Straße 11, 86156 Augsburg
- Schalltechnische Untersuchung Baugebiet Erweiterung Sattelbogen, ACCON, GmbH, Gewerbering 5 86926 Greifenberg
- Stellungnahme Landratsamt Günzburg vom 23.10.2023 (im Folgenden "Stellungnahme LRA")
Schutzgut |
Umweltbezogene Information |
Wesentliche Inhalte |
Boden |
Umweltbericht |
Der Umgang mit dem Oberboden ist im Bebauungsplan entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu regeln. |
Stellungnahme LRA |
Keine Altlasten bekannt |
|
Wasser |
Umweltbericht |
Kein Überschwemmungsgebiet, Niederschlagswasser soll, wenn möglich versickert werden |
Bodengutachten |
Versickerung von Niederschlagswasser aufgrund der Geologie kritisch |
|
Stellungnahme LRA |
Niederschlagswasser soll, wenn möglich versickert werden |
|
Klima/Luft Klimaschutz |
Umweltbericht |
Auswirkungen auf das Kleinklima, Luftaustausch,
|
Landschaftsbild
|
Umweltbericht |
Durch die gewählte Lage angrenzend an bestehendes Gebiet im Nordwesten und Süden, werden die Grundzüge der bestehenden Siedlungsentwicklung in die Landschaft hinein fortgeführt |
Stellungnahme LRA |
Aufgrund die in diesem Bereich vorhanden Topographie und der exponierten Lage kommt der landschaftlichen Einbindung sowie der Ein- und Durchgrünung eine besondere Bedeutung zu.
|
|
Mensch |
Umweltbericht |
Hinweis auf Lärm- u. Luftemissionsbelastungen Kellerbergfest |
|
ACCON |
Aussagen zum Bestand und zum künftigen Lärmschutz |
|
Stellungnahme LRA |
Hinweis auf Lärm- u. Luftemissionsbelastungen Kellerbergfest
|
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.
Thannhausen 09.05.2025, gez. Daniel Mayer, 1. Bürgermeister