Die Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen wird „Digitales Amt“. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach überreichte die neue Auszeichnung an Bürgermeister Alois Held. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.
Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“
1. Bürgermeister Held betonte: „Mit immer mehr Dienstleistungen, die neben einer persönlichen Vorsprache im Rathaus zusätzlich auch online möglich sind, verbessern wir den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger. Die Voraussetzungen zur Auszeichnung als „Digitales Amt“ erreichen wir übrigens als erste Kommune im Landkreis Günzburg. Die Digitalisierung schreitet überall schnell voran, daher kann diese Verleihung nur ein Zwischenschritt für weitere Digitalisierungsanstrengugen sein.“
Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung. Ergänzend stellt das Ministerium Checklisten zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zur Verfügung, um für noch mehr Transparenz zu sorgen und Unsicherheiten bei den Kommunen abzubauen.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt