Der Marktgemeinderat des Marktes Münsterhausen hat in seiner Sitzung vom 16.09.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße“ zum Vorhaben- und Erschließungsplan zum Neubau eines Einkaufsmarktes mit Bäcker- und Metzgerbereich sowie Getränke-Fachmarkts auf Fl.Nr. 3210, Gemarkung Münsterhausen, beschlossen.
Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro glogger architekten partnerschaft mbb, Balzhausen, beauftragt.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Münsterhausen mit Anbindung, an die Edelstetter Straße. Direkt an das Plangebiet schließt sich im Osten ein Gewerbe- und Mischgebiet an. Im Süden, Westen und Norden befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Westlich des Plangebiets verläuft die Ortsumfahrung der Staatsstraße St. 2025 und südlich des Plangebiets die Ortsstraße Edelstetter Straße, die beide in den anliegenden Kreisverkehr münden. Das nächstgelegene Allgemeine Wohngebiet im Osten hat einen Abstand von ca. 160 m.
Zweckbestimmung
Sondergebiet Einzelhandel (SO)
Sondergebiet Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.
Zulässig sind:
- Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe als Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m².
- Bäcker- und Metzgerbereich mit einer maximalen Verkaufsfläche von 250 m² zuzgl. Außenbereich)
- Getränke Fachmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m²
Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans
Im Geltungsbereich des Baugebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Münsterhausen):
Fl. Nr. 3210; Plangrundstück
Fl. Nr. 2839/4; teilweise Feldweg
Fl. Nr. 3216; teilweise Geh- und Radweg
Fl. Nr. 3217; teilweise Edelstetter Straße
Bei den vor angegebenen Flurnummern handelt es sich um die nach der Flurneuordnung zugewiesenen Flurnummern, die derzeit in der amtlichen Flurkarte noch nicht dargestellt sind
Im Geltungsbereich des Baugebietes befinden sich nach der derzeit wie in der amtlichen Flurkarte enthalten folgende Grundstücke (Gemarkung Münsterhausen):
Fl. Nr. 2807; teilweise Plangrundstück
Fl. Nr. 2822/2; teilweise Feldweg
Fl. Nr. 2703 und 2703/3; teilweise Edelstetter Straße
Planauszug des Bebauungsplans unmaßstäblich
Die Aufstellung des vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan “Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße" zum Vorhaben - und Erschließungsplan zum Neubau eines Einkaufsmarktes mit Bäcker- und Metzgerbereich sowie eines Getränke Fachmarkts auf Fl. Nr. 3210 in Münsterhausen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, durchgeführt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen des Vorentwurfs (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) sind in der Zeit
vom 07.11.2024 bis 09.12.2024
in das Internet eingestellt und unter www.muensterhausen.de/bauleitplanung-muensterhausen-1 einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht während der o.g. Zeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung.vgem@thannhausen.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorhabenbezogener Bebauungsplans “Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße" Markt Münsterhausen.
Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.
Thannhausen, 28.10.2024, gez. Erwin Haider, 1. Bürgermeister