Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023 - Bild

Im Jahr 2023 findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen anschließend durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.


Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden.


Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst um das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

 

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 17.03.2023 (Stadt Thannhausen) bzw. 31.03.2023 (Markt Münsterhausen und Gemeinde Balzhausen) schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, z. Hd. Herrn Thoma, Edm.-Zimmermann-Str. 3, 86470 Thannhausen oder per Mail an kommunalrecht.vgem(at)thannhausen.de richten.

 

Um sich persönlich zu bewerben, nutzen Sie bitte das einheitliche Bewerbungsformular, welches auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ abrufbar ist.

Sie können Ihre Bewerbung bzw. Ihren Vorschlag an der vorgenannten Stelle auch persönlich abgeben.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.schoeffenwahl.de/.

drucken nach oben