Pressemitteilung - Mikrozensus 2024

Mikrozensus 2024: 50 000 Bürgerinnen und Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen

Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

 

Jedes Jahr startet in Bayern - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus. Die kleine Volkszählung ermittelt im Gegensatz zum Zensus Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bisher haben rund 70 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Über die Hälfte der Befragten antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Etwa 50 000 Personen werden noch bis Jahresende vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern 120 000 Personen auskunftspflichtig.

 

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 120 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

 

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:

 

So zeigen die Zahlen wie sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 121/2024/42/A vom 10.05.2024).

 

Informationen zur Beschäftigungssituation zeigen, wie sich der Anteil an Homeoffice bei Beschäftigten verändert (siehe Pressemitteilung 127/2024/42/1 vom 16.05.2024).

 

Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

 

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

 

Hinweise:
Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.
Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.
Seit Jahresbeginn sind in etwa 70 000 der insgesamt 120 000 für den Mikrozensus 2024 zu befragenden Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Rund die Hälfte der Befragten beantwortete die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten wählte den Weg der Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet immer seltener Anwendung.
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben. Im Juni 2024 starteten die Veröffentlichungen der Zensusergebnisse für Bayern mit der Pressekonferenz in Fürth (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm173/index.html). Es folgten weitere Regionalkonferenzen in allen bayerischen Regierungsbezirken (siehe Terminreihe: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm181/index.html)
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit ein Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ein Erklärvideo zeigt alle Informationen zum Mikrozensus im Videoformat:
statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

 

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