Hundetoiletten in Münsterhausen und Hagenried

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Hundebesitzer,

 

leider kommt es immer wieder vor, dass sich Hunde „frei erleichtern“ und manche Hundehalter leider keinerlei Anstalten machten, Tüten aus ihrer Tasche zu ziehen und das „Unglück“ zumindest mitzunehmen.

 

Viele liebe Hunde – aber viele Bürgerinnen und Bürger haben wenig Verständnis für Hundehalterinnen und Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihres Lieblings nicht einsammeln. Das Unterlassen der Mitnahme ist als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewährt, gerade, wenn dieses im öffentlichen Raum – wie auf unseren Spielplätzen – geschieht.

 

Das Argument man müsse den Hundekot nicht entfernen, weil man schließlich Hundesteuer zahle, vermag auch nicht zu überzeugen. Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die der Gemeinde nach dem „Grundsatz der Gesamtdeckung“ zufließt. Das bedeutet, dass die Einkünfte aus der Hundesteuer nicht an einen Zweck oder das Thema „Hund im öffentlichen Raum“ gebunden sind und grundsätzlich autonom für andere Dinge genutzt werden können.

 

Auch hat ein Hund auf dem Privatgrundstück eines Dritten nichts zu suchen – auch, wenn der Vorgarten nicht durch einen Zaun abgesichert ist. Es handelt sich um unbefugtes Betreten.

 

Der Markt Münsterhausen appelliert hiermit an die Vernunft, das Verantwortungsbewusstsein und die Rücksichtnahme von Hundehaltern. Es wäre im Sinne eines harmonischen Zusammenlebens und einer sauberen Gemeinde aber einfach schön, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen.

 

Ihr Markt Münsterhausen

und die Bürgerinnen und Bürger

Müll Regeln

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