Das Wahlamt der VGem Thannhausen weist darauf hin, dass durch verkürzte Fristen für die diesjährige Bundestagswahl, nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen für die Stimmabgabe mittels Briefwahl zur Verfügung steht. Deshalb empfiehlt das Wahlamt vorrangig zur Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal.
Für Bürger, die dennoch die Briefwahl in Betracht ziehen, hat das Wahlamt der VGem Thannhausen die wichtigsten Fragen zusammengefasst:
Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden?
Die Briefwahl kann direkt nach Erhalt der amtlichen Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die amtliche Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens Sonntag, den 02.02.2025 zugestellt.
Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der amtlichen Wahlbenachrichtigung.
Die Online-Beantragung ist nur im Zeitraum vom 24.01.2025, 06:00 bis 18.02.2025, 23:59 Uhr möglich, um die rechtzeitige postalische Zustellung sicherzustellen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich frühestens am Montag, den 10.02.2025, erfolgen.
Grund: Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen können die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden. Das Wahlamt rechnet demnach gegen Ende der 6. Kalenderwoche mit dem Erhalt der Stimmzettel.
Über den genauen Auslieferungszeitpunkt der Briefwahlunterlagen können wir keine Aussage treffen. Die Auslieferung erfolgt jedoch so rechtzeitig, dass die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Wir bitten Sie, von Rückfragen bezüglich Prüfung und Versand abzusehen.
Ist es möglich, schon vorher zu wählen?
Nein, erst nach Vorliegen der Stimmzettel ist eine Wahl möglich.
Kann jemand per Vollmacht für mich wählen?
Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen (per Briefwahl oder im Wahllokal am Wahlsonntag).
Was ist, wenn die Briefwahlunterlagen nicht ankommen?
Nicht zugestellte oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können bis spätestens Samstag, den 22.02.2025, 12:00 Uhr neu ausgestellt werden.
Bis wann muss der rote Wahlbrief bei der Stadt/Gemeinde vorliegen?
So früh wie möglich. Der Wähler trägt selbst die Verantwortung dafür, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der Stadt/Gemeinde ankommt.
Der Wahlbrief kann auch persönlich im Rathaus eingeworfen oder abgegeben werden.
Eine Abgabe der roten Wahlbriefe in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Ihr Wahlamt
der VGem Thannhausen
(Stand: Januar 2025)